Den Nachweis passend zum Vorhaben abgrenzen
Neubau, Umbau und einzelne Sanierungsmassnahmen können unterschiedliche Unterlagen verlangen. Entscheidend sind Projektstand, betroffene Bauteile und die Anforderungen der zuständigen Stelle. Eine allgemeine Anfrage ersetzt keine Prüfung des konkreten Nachweisumfangs.
Planung und Unterlagen zusammenführen
Grundrisse, Bauteilaufbauten, technische Angaben und bereits vorhandene Unterlagen helfen bei der Vorbereitung. Wir vereinbaren den Umfang und stimmen offene Grundlagen ab. Änderungen in der Planung müssen auch in den Nachweisen berücksichtigt werden.
Ist ein Energienachweis dasselbe wie ein GEAK?
Nein. Die Instrumente haben unterschiedliche Zwecke. Welcher Nachweis für Ihr Vorhaben benötigt wird, hängt vom Projekt und den Vorgaben der zuständigen Stelle ab.
Kann ich schon mit einer Vorplanung anfragen?
Ja. Nennen Sie den Projektstand und den vorgesehenen Termin. Wir klären, welche Angaben für den nächsten Schritt ausreichend sind.
Wird damit eine Bewilligung garantiert?
Nein. Die zuständige Stelle beurteilt die eingereichten Unterlagen. Der vereinbarte Auftrag umfasst die festgelegten Berechnungen und Nachweise, keine pauschale Bewilligungsgarantie.
Unser Standort ist Bülach. Unser bisheriges Einsatzgebiet ist Bülach und Umgebung. Für einen Projektort im weiteren Zürcher Unterland oder im Kanton Zürich klären wir die Durchführung mit Ihnen vorab.