PV-Planer · Materialshop Schweiz
Verkaufsbedingungen für den Materialshop
Stand 17.10.2026 · Fassung 20261017-v1
Anbieter und Geltungsbereich
Verkäufer ist PV-Planer Inh. Sgolik, Jan Sgolik, Gussstrasse 28, 8180 Bülach, Schweiz. E-Mail: info@pv-planer.tech, Telefon: +41 76 427 98 68. MWST-Nummer: CHE-318.326.112 MWST.
Diese Bedingungen gelten für Materiallieferungen aus unserem Shop an Privatkundinnen und Privatkunden mit Lieferadresse in der Schweiz. Planungs-, Montage- und sonstige Dienstleistungen werden gesondert vereinbart. Die Beschreibung eines Produkts bedeutet keine Zusage, dass es ohne weitere Fachplanung zu jeder bestehenden Anlage passt.
Auswahl und Vertragsabschluss
Sie stellen Produkte und Mengen im Warenkorb zusammen und geben Ihre Kontakt- und Lieferdaten sowie einen Wunschliefertermin an. Vor dem Absenden können Sie Eingaben und Mengen korrigieren oder den Vorgang abbrechen.
Mit «Auswahl zur Prüfung senden» übermitteln Sie eine unverbindliche Anfrage. Die automatische Eingangsbestätigung ist weder eine Auftragsannahme noch eine Zahlungsaufforderung. Wir prüfen die aktuelle Verfügbarkeit, alle Kosten, die Lieferadresse und die Terminmöglichkeiten. Sie erhalten den vollständigen Gesamtpreis und diese Verkaufsbedingungen zur ausdrücklichen Zustimmung.
Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Sie das konkrete Angebot angenommen haben und wir den Auftrag schriftlich, beispielsweise per E-Mail, bestätigen. Die nach Ihrer Zustimmung erstellte Auftragsbestätigung kann zugleich die Zahlungsaufforderung enthalten. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Bei Preis-, Mengen- oder Lieferänderungen ist Ihre erneute Zustimmung erforderlich. Bei Fragen oder Fehlern nach dem Absenden kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Referenz.
Preise, Gebühren und Vorkasse
Die Abrechnung erfolgt in Schweizer Franken (CHF) mit 8,1 % Schweizer MWST. Der vor Vertragsabschluss bestätigte Gesamtpreis enthält Waren, anfallende Recycling- beziehungsweise Entsorgungsbeiträge, Versand und die Transportnebenkosten. Gebührenbestandteile werden nachvollziehbar ausgewiesen und nicht doppelt berechnet. Versandkosten hängen unter anderem von Auswahl, Menge und Lieferort ab. Solange Kosten offen sind, liegt noch kein verbindlicher Gesamtpreis vor.
Die Gebühr «Transportversicherung und Abwicklung» beträgt 1 % des Netto-Verkaufswarenwerts ohne Versand und sonstige Gebühren, zuzüglich 8,1 % MWST. Die 1 % werden einmal auf die Summe der Netto-Produktpreise mal Mengen berechnet und kaufmännisch auf Rappen gerundet. Beispiel: CHF 1’000 Netto-Warenwert ergeben CHF 10 netto beziehungsweise CHF 10.81 inklusive MWST. Die Gebühr ist eine Vergütung für Transportabsicherung und Abwicklung; sie entspricht nicht zwingend der Lieferantenprämie und begründet keine zusätzliche Versicherungspolice zugunsten des Kunden.
Wir liefern gegen vollständige Vorkasse nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung. Diese nennt Gesamtbetrag, Zahlungsempfänger Jan Sgolik, IBAN und Referenz. Bitte bezahlen Sie erst danach. Den Zahlungseingang prüfen wir persönlich; erst anschliessend bestellen wir manuell beim Lieferanten. Bei einer Nichtverfügbarkeit informieren wir Sie und vereinbaren das weitere Vorgehen. Eine Ersatzlieferung oder ein höherer Preis setzt Ihre Zustimmung voraus. Bereits bezahlte, endgültig nicht lieferbare Positionen erstatten wir nach Klärung zurück.
Mengen und Verfügbarkeit
Sobald Solarmodule ausgewählt werden, muss mindestens ein Modultyp mit mindestens zehn Stück im aktuellen Warenkorb liegen. Weitere Modultypen sind dann ab einem Stück möglich. Auch elf, zwölf oder andere einzelne Mengenschritte sind zulässig. Sechs Stück einer Sorte und vier Stück einer anderen erfüllen die Mindestmenge nicht. Wird der letzte qualifizierende Modultyp entfernt oder unter zehn reduziert, muss die Auswahl angepasst werden.
Bestätigte Verpackungseinheiten und produktspezifische Bestellsperren gelten zusätzlich. Weitere Produkte und Unterkonstruktionen bieten wir auf Anfrage an. Angezeigte Lieferantenbestände sind Momentaufnahmen und keine Reservierung. Die tatsächliche Lieferbarkeit wird vor Vertragsabschluss geprüft.
Direktlieferung und Terminabstimmung
Die Ware wird nach unserer manuellen Bestellung direkt vom Lieferanten an die bestätigte Schweizer Lieferadresse geliefert. Wir bleiben Ihr Vertragspartner. Ihr Wunschlieferdatum ist zunächst unverbindlich. Erst ein mit Ihnen und dem Lieferanten ausdrücklich abgestimmter Ankunftstermin gilt als bestätigt; ein Versanddatum ist kein zugesagtes Ankunftsdatum.
Bitte teilen Sie Zufahrtsbeschränkungen, besondere Entladebedingungen und andere Zustellhindernisse vor der Kostenbestätigung mit. Sonderleistungen, Teillieferungen oder zusätzliche Zustellkosten werden vorab mit Ihnen vereinbart; es gibt keine pauschale Zustimmung zu unbekannten Zusatzkosten. Bei Verzögerungen informieren wir Sie und stimmen das weitere Vorgehen ab. Gesetzliche Rechte bei Lieferverzug bleiben erhalten.
Persönliche Annahme und Transportschäden
Bitte organisieren Sie die persönliche Warenannahme zum vereinbarten Termin. Prüfen Sie bei Übergabe sichtbare Schäden und die Vollständigkeit der Packstücke. Lassen Sie erkennbare Auffälligkeiten auf dem Lieferschein beziehungsweise dem Zustellgerät vermerken und melden Sie uns Schäden oder Fehlmengen möglichst mit Fotos, Artikelnummer und Referenz. Bewahren Sie betroffene Verpackungen bis zur Klärung auf, soweit dies zumutbar ist.
Die Bitte um schnelle Dokumentation unterstützt die Schadenabwicklung. Sie schafft keine zusätzliche vertragliche Ausschlussfrist und ersetzt keine gesetzlichen Mängelrechte. Nicht erkennbare Mängel können nicht bereits bei der Übergabe festgestellt werden. Wir klären Transportfälle mit Lieferant und Transportdienst. Eine Zahlung des Transportversicherers, eine bestimmte Deckungssumme oder Selbstbehaltfreiheit wird nicht zugesagt. Unsere gesetzlichen und vereinbarten Pflichten Ihnen gegenüber bleiben unabhängig davon bestehen.
Mängelrechte und Herstellergarantien
Bei einem Produktmangel wenden Sie sich bitte an PV-Planer. Wir bleiben für Ihre gesetzlichen Ansprüche als Verkäufer zuständig und verweisen Sie nicht ausschliesslich an den Hersteller. Wir prüfen den gemeldeten Sachverhalt und stimmen das gesetzlich oder konkret vereinbarte Vorgehen mit Ihnen ab. Gesetzliche Ansprüche werden durch diese Bedingungen nicht pauschal ausgeschlossen.
Für neue bewegliche Waren gilt grundsätzlich die gesetzliche zweijährige Verjährungsfrist ab Ablieferung. Gesetzlich längere Fristen und besondere Vorschriften, insbesondere für bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk eingebaute Materialien und Bauteile, bleiben vorbehalten. Auch zwingende Rügefristen werden nicht verkürzt. Bitte melden Sie einen festgestellten Mangel zeitnah mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
Eine zusätzliche Hersteller-, Leistungs- oder Produktgarantie besteht nur im Umfang der zum konkreten Produkt gehörenden Garantiebedingungen. Dort können etwa Voraussetzungen zur Registrierung, Installation, Wartung und Laufzeit geregelt sein. Solche freiwilligen Garantien sind von den gesetzlichen Ansprüchen gegen uns zu unterscheiden. Bitte senden Sie Ware erst nach Abstimmung zurück; notwendige Rücksendungen zur Mängelprüfung behandeln wir getrennt von freiwilligen Rücknahmen.
Stornierung und freiwillige Rücknahme
Für Internetkäufe besteht in der Schweiz grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Für mängelfreie Ware bieten wir keine pauschale kostenlose Rücknahme an. Freiwillige Rücknahmen sind nur nach unserer individuellen schriftlichen Zusage möglich. Vor einer Zusage vereinbaren wir Zustand, Rücktransport, etwaige Kosten und Rückzahlungsbetrag. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
Eine noch unverbindliche Anfrage können Sie zurückziehen. Nach Vertragsabschluss prüfen wir einen Stornowunsch persönlich. Nach einer Lieferantenbestellung muss eine Stornierung auch mit dem Lieferanten geklärt werden. Daraus folgt weder eine automatische Stornogebühr noch ein automatischer Wegfall Ihrer gesetzlichen Rechte. Einen Storno- oder Rückzahlungsbetrag bestätigen wir schriftlich; notwendige Rückzahlungen werden gesondert dokumentiert.
Fachgerechte Verwendung und anwendbares Recht
Elektrische Arbeiten, Netzanschluss, Inbetriebnahme und erforderliche Bewilligungen gehören nicht allein durch einen Materialkauf zum Lieferumfang. Beachten Sie Produktunterlagen und die für den Einsatz geltenden Anforderungen; notwendige Facharbeiten sind durch berechtigte Fachpersonen auszuführen.
Es gilt Schweizer Recht. Zwingende Schutzvorschriften und gesetzliche Gerichtsstände bleiben gewahrt. Individuell schriftlich vereinbarte Regelungen gehen diesen Bedingungen im vereinbarten Umfang vor. Für einen bereits geschlossenen Vertrag gilt die dabei einbezogene Fassung.
